Gutachten sieht Chance für bayerische Verfassungsklage

München/Essen · Die bayerische Staatsregierung schließt eine Verfassungsklage gegen den Bund wegen der offenen Grenzen und der hohen Flüchtlingszahlen weiter nicht aus. Gestern beriet der Ministerrat über ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio - und sieht sich bestätigt, dass ein Gang nach Karlsruhe Erfolg hätte.

Di Fabio teile die Meinung der Staatsregierung, dass die Politik offener Grenzen und somit grenzenloser Zuwanderung verfassungsrechtlich auch für die Bundesländer angreifbar sei. Das Gutachten zeige, dass der Bund verpflichtet ist, die Staatsgrenzen wirksam zu sichern und die Aufnahme von Flüchtlingen zu begrenzen. Die derzeitige unkontrollierte Einreise sei nach Di Fabios Einschätzung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Geltendes Recht werde nicht beachtet - so seien etwa das europäische Dublin- und Schengensystem zusammengebrochen. Der Bund stehe laut Gutachten deshalb in der Verantwortung, die Herrschaft des Rechts wieder herzustellen. Im Oktober hatte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU ) dem Bund mit einer Verfassungsklage gedroht.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), glaubt nicht an den Erfolg einer möglichen Verfassungsklage. Sie kenne das Gutachten Di Fabios zwar nicht im Detail, könne sich aber nicht vorstellen, "dass das Bundesverfassungsgericht angesichts humanitärer Katastrophen und internationalem Terrorismus einer Bundesregierung verbietet, menschenrechtlich zu handeln", sagte sie den Funke-Zeitungen.

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