Gleiche Rechte für Homosexuelle
Erfurt. Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften haben denselben Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente wie Ehepartner. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern entschieden und damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1. April 2008 umgesetzt
14.01.2009
, 21:20 Uhr
Erfurt. Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften haben denselben Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente wie Ehepartner. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern entschieden und damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1. April 2008 umgesetzt. Das BAG urteilte, dass ein Anspruch auf eine Gleichbehandlung dann bestehe, wenn der Lebenspartner nach dem 1. Januar 2005 aus dem Unternehmen ausgeschieden oder gestorben ist. epd