Gewerkschaft muss Schadenersatz für Streik zahlen
Erfurt · Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss wegen eines rechtswidrigen Streiks im Februar 2012 am Frankfurter Flughafen Schadenersatz zahlen. Das verkündete gestern das Bundesarbeitsgericht . Damit hatte die Klage des Flughafenbetreibers Fraport Erfolg.
26.07.2016
, 21:19 Uhr
Nun muss die Vorinstanz die Höhe des Schadenersatzes in einer neuen Verhandlung bestimmen. > , Meinung