Gewerkschaft muss Schadenersatz für Streik zahlen

Erfurt · Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss wegen eines rechtswidrigen Streiks im Februar 2012 am Frankfurter Flughafen Schadenersatz zahlen. Das verkündete gestern das Bundesarbeitsgericht . Damit hatte die Klage des Flughafenbetreibers Fraport Erfolg.

Nun muss die Vorinstanz die Höhe des Schadenersatzes in einer neuen Verhandlung bestimmen. > , Meinung

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