Gewalttäter Walter H. bleibt vorerst noch hinter Gittern

Saarbrücken. Der mehrfach wegen schwerster Gewaltdelikte vorbestrafte Walter H. muss vorerst in der geschlossenen forensischen Psychiatrie für gefährliche Straftäter bleiben. Das saarländische Oberlandesgericht lehnte gestern einen Antrag des Betroffenen auf sofortige Freilassung ab

Saarbrücken. Der mehrfach wegen schwerster Gewaltdelikte vorbestrafte Walter H. muss vorerst in der geschlossenen forensischen Psychiatrie für gefährliche Straftäter bleiben. Das saarländische Oberlandesgericht lehnte gestern einen Antrag des Betroffenen auf sofortige Freilassung ab. Zugleich legten die Richter den Fall dem Bundesgerichtshof (BGH) vor, damit die obersten deutschen Strafrichter entscheiden, ob das Therapieunterbringungsgesetz im Fall H. anwendbar ist. Nach Einschätzung des saarländischen Gerichts ist bei H. nach diesem Gesetz eine Zwangsunterbringung zulässig. H. und dessen Anwalt bestreiten dies allerdings; sie stützen sich dabei auf eine Entscheidung des BGH in einem anderen Fall. Davon will das Oberlandesgericht nun abweichen. Dies müsste der BGH erst absegenen. und Meinung wi

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