Gesundheitliche Gründe kein Anlass für Asyl

Gesundheitliche Gründe kein Anlass für AsylLeipzig. Die Verweigerung einer ärztlichen Behandlung ist keine politische Verfolgung. Nach einem gestern bekannt gegebenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig können Flüchtlinge deshalb nicht aus gesundheitlichen Gründen als Asylberechtigte anerkannt werden

Gesundheitliche Gründe kein Anlass für AsylLeipzig. Die Verweigerung einer ärztlichen Behandlung ist keine politische Verfolgung. Nach einem gestern bekannt gegebenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig können Flüchtlinge deshalb nicht aus gesundheitlichen Gründen als Asylberechtigte anerkannt werden. Die im konkreten Fall unterlegene Frau aus Tschetschenien kann allerdings trotzdem in Deutschland bleiben, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge inzwischen Abschiebungsschutz gewährt hat. (Az: 10 C 52.07) afp Jemen: Entführer lassen deutsche Geisel freiSanaa. Die Entführer des im Jemen gekidnappten Deutschen sollen laut Regierungsangaben den Ingenieur und zwei jemenitische Kollegen gestern Abend freigelassen haben. Die drei Ingenieure würden noch in der Nacht zum Mittwoch in der Hauptstadt Sanaa erwartet. Die drei Männer waren am Sonntag verschleppt worden. dpa

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