Gesetzesänderung für Videoübertragung im Gericht gefordert

Berlin/München · Nach dem Streit um eine Videoübertragung beim Münchner NSU-Prozess werden Forderungen nach einer Gesetzesänderung lauter. Damit solle die Übertragung in einen Nebenraum für Journalisten ausdrücklich ermöglicht werden, forderte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) am Freitag.

Auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Serkan Tören forderte eine gesetzliche Klarstellung. Bislang ist unter Rechtsexperten umstritten, ob eine Übertragung der Verhandlung in einen Nebenraum zulässig wäre. Bei dem Vorschlag gehe es nicht um einen "Dammbruch für Schauprozesse", sondern um faire Arbeitsbedingungen für Journalisten, betonte der DJV-Vorsitzende Michael Konken.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" kann indessen doch vom NSU-Prozess berichten. Wie die Zeitung am Donnerstagabend mitteilte, überlässt ihr die Tageszeitung "Oberhessische Presse" in Marburg ihren Presseplatz. Die in Berlin erscheinende "tageszeitung" (taz) kooperiert mit dem Sender Radio Lora München und der türkischen Zeitung "Evrensel" und kann dadurch in Teilen ebenfalls direkt berichten. Der Prozess beginnt am Montag.

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