Gerichtshof rügt Verbot von Kurden-Partei in der Türkei
Straßburg · Die Türkei hat mit dem Verbot der früheren Kurdenpartei DTP gegen die Grundrechte verstoßen. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern einstimmig. Die Türkei muss in künftigen Fällen genau prüfen, ob ein Verbot tatsächlich erforderlich ist.
Die Richter zeigten sich betroffen über die "extreme Strenge" des türkischen Verfassungsgerichts, das die Partei der demokratischen Gesellschaft (DTP) 2009 "mit sofortiger Wirkung und endgültig" aufgelöst hatte. In dem Jahr war die DTP bei den Regionalwahlen viertstärkste Partei geworden und auch die führende Partei in den Kurdengebieten. In den Augen des türkischen Verfassungsgerichts galt die DTP als politischer Arm der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK.