Gericht: Weiterbildung ist für Ärzte Pflicht

Koblenz. Ein Arzt ist verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden. Wenn er die einschlägige Fachliteratur nicht beachte und einen Patienten deshalb falsch behandele, könne dieser Schmerzensgeld verlangen, teilte das Oberlandesgericht Koblenz gestern mit. Es sprach einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zu

Koblenz. Ein Arzt ist verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden. Wenn er die einschlägige Fachliteratur nicht beachte und einen Patienten deshalb falsch behandele, könne dieser Schmerzensgeld verlangen, teilte das Oberlandesgericht Koblenz gestern mit. Es sprach einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zu. Die damals 46-jährige Klägerin hatte den Anästhesisten darauf hingewiesen, dass sie die üblichen Narkosemittel nicht verträgt. Der Arzt hätte ihr daher ein Übelkeit minderndes oder gar völlig unterdrückendes Medikament verabreichen müssen, erklärte das Gericht. epd

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