Gericht weist Klage gegen Drohnen-Steuerung in Ramstein ab

Leipzig · Ein Anwohner des amerikanischen Luftwaffenstützpunkts Ramstein kann von der Bundesregierung keine Überwachung von Drohneneinsätzen der US-Streitkräfte einklagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden.

 Mit dieser Drohnenattrappe demonstrierte ein Aktivist gegen das US-Militär. Foto: Woitas/dpa

Mit dieser Drohnenattrappe demonstrierte ein Aktivist gegen das US-Militär. Foto: Woitas/dpa

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Der Friedensaktivist kritisiert die Drohnenflüge in Krisengebiete als völkerrechtswidrig. Immer wieder gebe es dabei zivile Opfer in Afghanistan, Pakistan oder Somalia. Wie schon die Vorinstanzen hielten die Bundesrichter den 78-Jährigen aber nicht für klagebefugt. Er werde nicht in eigenen Rechten verletzt.

Ramstein, europäisches Hauptquartier der US-Luftwaffe, spielt Berichten zufolge eine wichtige Rolle im Drohnenkrieg der Amerikaner. Aus den USA kommende Signale würden über die Relaisstation SATCOM in Ramstein in die Krisengebiete weitergeleitet. Das sei wegen der Erdkrümmung nötig. Die zentrale Rolle der Air Base Ramstein hatte der ehemalige Drohnenpilot Brandon Bryant im NSA-Untersuchungsausschuss beschrieben. Ob die US-Drohneneinsätze gegen Völkerrecht verstoßen, beurteilten die Richter nicht. Vertreter der Bundesregierung erklärten in der Verhandlung, man habe "keine Erkenntnisse", dass die Drohnenangriffe in großem Ausmaße völkerrechtswidrig seien.

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