Gericht verbietet Werbung mit Gewinnversprechen

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat Werbung mit Gewinnversprechen verboten, wenn dem Adressaten Kosten entstehen, um den Preis zu bekommen. Das gilt etwa für Briefe oder Postkarten, die damit locken, Geld oder einen Urlaub gewonnen zu haben. Sie sind auch dann nicht erlaubt, wenn nur die Kosten für eine Briefmarke oder ein Telefonat anfallen

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat Werbung mit Gewinnversprechen verboten, wenn dem Adressaten Kosten entstehen, um den Preis zu bekommen. Das gilt etwa für Briefe oder Postkarten, die damit locken, Geld oder einen Urlaub gewonnen zu haben. Sie sind auch dann nicht erlaubt, wenn nur die Kosten für eine Briefmarke oder ein Telefonat anfallen. afp

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