Gericht muss Hartz IV überprüfen
Kassel · Der Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen für tausende arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland verstößt möglicherweise gegen EU-Recht. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in einem Beschluss die deutschen Vorschriften dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt (AZ: B 4 AS 9/13 R).
Nach den geltenden Bestimmungen erhalten EU-Bürger in Deutschland keine Hartz-IV-Leistungen, wenn sie sich nur zur Arbeitssuche im Bundesgebiet aufhalten. Das betrifft vor allem Rumänen und Bulgaren. Im vom Bundessozialgericht ver handelten Fall hatten eine in Berlin lebende Schwedin und ihre drei Kinder sich dagegen gewehrt, keine Hartz-IV-Leistungen zu erhalten. Das Jobcenter Berlin-Neukölln hatte die Leistungen verweigert, weil sich die Frau nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhält.