Gericht: Muslimische Schülerinnen müssen zum Schwimm-Unterricht

Kassel. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat es muslimischen Schülerinnen erschwert, aus religiösen Gründen dem gemischtgeschlechtlichen Schwimm-Unterricht fernzublieben. Die Richter wiesen die Klage einer zwölfjährigen Gymnasiastin ab, die sich geweigert hatte, zusammen mit männlichen Schülern Schwimmen zu lernen

Kassel. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat es muslimischen Schülerinnen erschwert, aus religiösen Gründen dem gemischtgeschlechtlichen Schwimm-Unterricht fernzublieben. Die Richter wiesen die Klage einer zwölfjährigen Gymnasiastin ab, die sich geweigert hatte, zusammen mit männlichen Schülern Schwimmen zu lernen. Das Gericht erklärte das Vorgehen des Schulleiters wie die Vorinstanz für rechtens. Dieser hatte das Mädchen auf einen Burkini - einen Badeanzug, der nur Kopf und Hände frei lässt - verwiesen und ihre Befreiung abgelehnt. Der VGH ließ aber Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (AZ: 1 B 99/12). dapd/dpa

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