Gericht: Kein Kabelanschluss für Hartz-IV-Empfänger

Kassel. Das Bundessozialgericht hat die Klage einer Hartz-IV-Empfängerin abgelehnt, die sich von den Behörden einen Kabelanschluss bezahlen lassen wollte. Dafür gebe es keinen Grund, erklärten die Richter gestern in Kassel. Denn die Frau wohne bereits in einem Haus mit Gemeinschaftsantenne, hieß es zur Begründung

Kassel. Das Bundessozialgericht hat die Klage einer Hartz-IV-Empfängerin abgelehnt, die sich von den Behörden einen Kabelanschluss bezahlen lassen wollte. Dafür gebe es keinen Grund, erklärten die Richter gestern in Kassel. Denn die Frau wohne bereits in einem Haus mit Gemeinschaftsantenne, hieß es zur Begründung. In einem weiteren Fall gab das Bundesgericht einem Hartz-IV-Empfänger recht, der in München in einer 56 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Die zuständige Sozialbehörde hatte den Kläger aufgefordert, sich eine kleinere Wohnung zu suchen. Das Gericht entschied aber, einem Hartz-IV-Empfänger in einem teuren Ballungsraum stehe dieselbe Wohnungsgröße zu wie Arbeitslosen in preiswerteren Wohngegenden. epd

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