Gericht: Isolationshaft verletzt Menschenrechte Breiviks

Oslo · Die jahrelange Isolationshaft des Massenmörders Anders Behring Breivik verletzt laut einem Urteil dessen Menschenrechte . Ein Gericht in Oslo verurteilte den norwegischen Staat gestern wegen eines Verstoßes gegen Artikel drei der Menschenrechtskonvention.

"Das Verbot der unmenschlichen und erniedrigen Behandlung ist ein Grundwert in einer demokratischen Gesellschaft. Das gilt unter allen Umständen - auch bei der Behandlung von Terroristen und Mördern", hieß es im Urteil. Breivik hatte gegen den Staat geklagt und erklärt, wegen der Einzelhaft leide er unter Kopfschmerzen und Mutlosigkeit.

Entscheidende Faktoren waren für die Richter die Länge der Isolation, eine mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Maßnahmen. Auch die vielen Leibesvisitationen habe der Staat nicht gut genug begründet. Dieser hielt die Behandlung für berechtigt, weil Breivik immer noch hochgefährlich sei.

Der Norweger hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet, darunter viele jugendliche Teilnehmer eines Sommerlagers.

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