Gericht: Intime Fotos darf man nach Liebes-Aus zurückverlangen

Karlsruhe · Für manche Paare gehören sie zum Liebesspiel dazu: Nacktbilder. Dumm nur, wenn die Beziehung in die Brüche geht. Dann hat der oder die Ex die intimen Fotos weiterhin. So geht's nicht, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern.

Künftig müssen nach dem Liebes-Aus die Fotos herausgerückt werden. Dies gebiete die Achtung der Privat- und Intimsphäre und das Recht, selbst darüber zu befinden, wem "Einblick in das eigene Geschlechtsleben gewährt wird".

Im aktuellen Fall hatte ein Berufsfotograf von seiner verheirateten Geliebten mit deren Einverständnis zahlreiche digitale Fotos und Videos "vor, während und nach dem Geschlechtsverkehr" sowie von ihrem Intimbereich gemacht. Nun muss er diese Fotos dem BGH zufolge löschen. Die Frau habe zwar in die Aufnahmen eingewilligt, dies schließt einen Löschanspruch am Ende der Beziehung aber nicht aus. Weiterhin anschauen darf der Fotograf dagegen Bilder, die seine Ex bekleidet zeigen. Diese Fotos seien weniger geeignet, das Ansehen der Frau "gegenüber anderen zu beeinträchtigen", so die Richter.

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