Gericht billigt das Schreddern männlicher Küken

Münster · Das Töten männlicher Küken nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit mehrere Urteile gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bestätigt (Az.: 20 A 488/15 und 20 A 530/15). > Seite A2: Bericht, Interview

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