Justiz Gericht bestätigt Kopftuchverbot für Richterinnen

München · Bayerische Richterinnen dürfen bei der Arbeit weiterhin kein Kopftuch tragen. Mit dieser Entscheidung wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München am Montag die Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft zurück, die im Verbot vom Tragen religiöser Kleidungs- und Schmuckstücke einen Verstoß gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen den Gleichheitssatz sah.

Repräsentanten des Staates seien insbesondere im Bereich der Justiz zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet, heißt es in der Urteilsbegründung. Entsprechend gelte das Verbot auch für Staatsanwältinnen und Landesanwältinnen. Die Kläger hatten kritisiert, das Verbot sei mit dem Ziel geschaffen worden, Richterinnen mit Kopftuch von Verhandlungen auszuschließen. Das passe nicht damit zusammen, dass das Kreuz weiterhin in Verhandlungsräumen erlaubt sei.

Beim Abwägen zwischen Glaubens- und Gewissenfreiheit des betroffenen Amtsträgers und dem Recht der Prozessbeteiligten auf weltanschaulich-religiöse Neutralität dürfe der Gesetzgeber besonders berücksichtigen, dass die Person des Amtsträgers in diesem Fall hinter ihrem Amt zurücktrete. Deshalb sei das Gesetz mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Dass in Gerichten weiterhin Kreuze an der Wand hängen dürfen, sei etwas anderes und daher nicht geeignet, einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz herzuleiten, erklärte der Verfassungsgerichtshof. Das ergebe sich  daraus, dass die Ausstattung des Verhandlungsraums Angelegenheit der Gerichtsverwaltung sei und so keinen Zweifel an der Neutralität einzelner Richter oder Anwälte hervorrufen könne.

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