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Gas- und Fernwärme: Bundestag beschließt Soforthilfe

Der Bundestag hat am Donnerstag die milliardenschwere Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Sie ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt. Diese soll ab März greifen, die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar.

Für die Soforthilfe soll am kommenden Montag in einer Sondersitzung noch der Bundesrat grünes Licht geben.

Konkret sollen sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden.

Das gilt etwa für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Vermieter sollen die Soforthilfe bei der Betriebskostenabrechnung 2023 an die Mieter weitergeben, die Nachzahlung falle also geringer aus. Mieter die jetzt schon einen hohen Abschlag zahlen sollen die Vorauszahlung um die Erhöhung kürzen können.

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die Dezember-Entlastung einer Familie im Reihenhaus mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden voraussichtlich bei rund 300 Euro.

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