Freispruch erster Klasse für Oberst Klein

Berlin. Freispruch erster Klasse für Oberst Georg Klein: Nach der Bundesanwaltschaft hat auch die Bundeswehr die Ermittlungen gegen den Offizier wegen des verheerenden Bombardements von Kundus eingestellt

Berlin. Freispruch erster Klasse für Oberst Georg Klein: Nach der Bundesanwaltschaft hat auch die Bundeswehr die Ermittlungen gegen den Offizier wegen des verheerenden Bombardements von Kundus eingestellt. Knapp ein Jahr nach dem Angriff mit mindestens hundert Toten und Verletzten ist damit der Fall für den damaligen Befehlshaber der Bundeswehr in der nordafghanischen Provinz ohne rechtliche Konsequenzen abgeschlossen. Das Verteidigungsministerium teilte die Einstellung der Vorermittlungen zu einem Disziplinarverfahren gestern in einer kurzen Erklärung mit: "Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen haben sich nicht ergeben", hieß es darin. Näher begründet wurde die Entscheidung nicht. Das Bombardement am 4. September 2009 war von Klein befohlen und von US-Kampffliegern ausgeführt worden. Zu den Abläufen gibt es mehrere Untersuchungsberichte. Die Nato kam in ihrem auf mindestens 142 Tote und Verletzte. Die Bundeswehr geht von 91 Toten und elf Verletzten aus. Im Zuge der Affäre mussten im Herbst vergangenen Jahres Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert ihre Posten räumen. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Klein waren bereits im April eingestellt worden. Der Oberst und sein Flugleitoffizier hätten weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, hieß es zur Begründung.Anschließend leitete der Inspekteur des Heeres die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen Klein ein, die mehr als vier Monate dauerte. Der Veröffentlichung des Ergebnisses musste der 1961 geborene Oberst zustimmen. Klein ist derzeit Chef des Stabes der 13. Panzergrenadierdivision in Leipzig. Seit seiner Rückkehr nach Deutschland hat er keine Interviews mehr gegeben. Ganz sind die Untersuchungen der Luftschläge von Kundus nicht abgeschlossen. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt sich voraussichtlich noch bis Ende des Jahres mit dem Fall. Neben Klein haben bereits Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), Schneiderhan und Wichert vor dem Bundestagsgremium ausgesagt. Eine Gegenüberstellung mit seinen entlassenen Spitzenberatern vor dem Untersuchungsausschuss bleibt Guttenberg allerdings erspart. SPD und Linke scheiterten vor dem Bundesgerichtshof mit ihrer Klage auf Konfrontation des Ministers mit Schneiderhan und Wichert. Die Koalitionsmehrheit im Ausschuss hatte eine gemeinsame Befragung der drei abgelehnt. Die Entschädigung der Opfer von Kundus ist nach langem Hin und Her inzwischen geregelt. Die Angehörigen von Opfern erhalten jeweils 3800 Euro ausgezahlt. Meinung

Gute Nachricht für die Truppe

Von SZ-RedakteurDaniel Kirch Dass Oberst Klein kein Disziplinarverfahren fürchten muss, ist eine gute Nachricht für die Truppe. Die Entscheidung ist konsequent, nachdem die Bundesanwaltschaft schon klargestellt hat, dass er mit der Anordnung des Luftschlags nicht gegen Völker- und Strafrecht verstoßen hatte - auch wenn sein Handeln mit zeitlichem und räumlichem Abstand "militärisch nicht angemessen" (Verteidigungsminister zu Guttenberg) erscheint. Es bringt Ruhe in die Bundeswehr, dass die Klage, im Einsatz stehe man mit einem Bein im Grab und mit dem anderen im Gefängnis, im Fall Klein endgültig widerlegt ist. Alles andere hätte die Truppe an ihrer politischen Führung zweifeln lassen. Auch Guttenberg ist daher Nutznießer der gestrigen Entscheidung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort