Vorschriften in Lyon und Straßburg Französischer Staatsrat bestätigt Maskenpflicht in Großstädten
Paris · Im Streit um eine allgemeine Maskenpflicht hat der französische Staatsrat entsprechende Vorschriften in den Großstädten Lyon und Straßburg weitgehend bestätigt.
Im Rechtsstreit um eine allgemeine Maskenpflicht hat der französische Staatsrat entsprechende Vorschriften in den Großstädten Lyon und Straßburg weitgehend bestätigt. Die Pariser Institution, die die Regierung bei der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben berät und gleichzeitig oberstes Verwaltungsgericht ist, entschied in der Nacht zum Montag in einem Eilverfahren, das die Mitte-Regierung ausgelöst hatte.
Frankreich wurde von der Corona-Pandemie schwer getroffen, es gab bisher über 30 700 Tote in Verbindung mit Covid-19. Zuletzt stieg die Zahl der neuen Fälle wieder stark an. Strenge Ausgangssperren im Frühjahr schränkten das öffentliche und wirtschaftliche Leben massiv ein.
Die Maskenpflicht könne in einer Kommune eingeführt werden, falls es dort mehrere Zonen mit einem deutlichen Ansteckungsrisiko gebe, entschied der Staatsrat. Die Regeln waren in Lyon und Straßburg vor Verwaltungsgerichten angegriffen worden - in beiden Fällen hatten die Richter die örtlichen Präfekten - dies sind die höchsten Vertreter des Zentralstaats in einem Département - angewiesen, die Vorschriften deutlich einzuschränken. Der Staatsrat beauftragte den Präfekten des elsässischen Départements Bas-Rhin nun, die Maskenpflicht auf das Zentrum von weniger stark besiedelten Gemeinden zu beschränken.
In mehreren Großstädten des Landes müssen Menschen unter freiem Himmel eine Maske tragen, auch in Paris. Das an Deutschland grenzende Département Bas-Rhin hatte eine Maskenpflicht in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern eingeführt. Dazu zählen Straßburg, Hagenau, Bischwiller oder Oberehnheim.