Fragen zur Vermietung des Gartens?
Ist der Garten mitvermietet, dürfen Mieter ihn so nutzen, wie sie wollen. Beim Einfamilienhäusern gilt das immer, es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart. Anders bei Mehrfamilienhäusern. Hier ist der Garten nur mitvermietet, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart ist. Fragen dazu beantwortet heute zwischen 16 und 18 Uhr ein Jurist des Mieterbundes:
01.05.2016
, 20:33 Uhr
Kai Werner, (0681) 5022620.