Fragen zur Abrechnung der Betriebskosten?

Einen Großteil der etwa 30 Millionen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen erhalten Mieter Ende des Jahres zugeschickt. Bis zum 31. Dezember 2016 müssen Mieter die Abrechnungen, die das Kalenderjahr 2015 betreffen, vorliegen haben. Welche Konsequenzen eine verspätete oder falsche Abrechnung hat - dazu berät ein Jurist des Mieterbundes heute zwischen 16 und 18 Uhr:

Kai Werner, (0681) 502-26 20.

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