Frage nach derVerhältnismäßigkeit

SterbehilfeFrage nach derVerhältnismäßigkeitZum Artikel "Sterbehelfer soll drei Jahre in Haft" (SZ vom 13. Juni) Wenn Ethik und Moral sich so eng verzahnen wie beim Thema Sterbehilfe, sollte auch die Rechtsprechung nicht starr verharren. Es ist natürlich nicht leicht zu urteilen, wenn man nur nüchterne Fakten kennt

Sterbehilfe

Frage nach der

Verhältnismäßigkeit

Zum Artikel "Sterbehelfer soll drei Jahre in Haft" (SZ vom 13. Juni)

Wenn Ethik und Moral sich so eng verzahnen wie beim Thema Sterbehilfe, sollte auch die Rechtsprechung nicht starr verharren. Es ist natürlich nicht leicht zu urteilen, wenn man nur nüchterne Fakten kennt. Mich treibt allerdings die Frage um, ob es verhältnismäßig ist, das Leben eines jungen Menschen zu ruinieren, obwohl er kaum eine Gefahr für die Menschheit darstellt. Es war seine Mutter. So wie sie das Recht gehabt hätte ihn abzutreiben, so sollte auch er über ihr Leben entscheiden dürfen, wenn sie es wahrscheinlich nicht mehr können wird. Eine Bewährungsstrafe hätte ich verstanden, so wie sie einem alkoholisierten Raser zugestanden wird, der jemanden zum Krüppel gefahren hat.

Stefan Kiefer, Heusweiler

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