Fortschritte bei Reform der Sicherungsverwahrung

Magdeburg. Bei der nötigen Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher gibt es Fortschritte. Das neue Gesamtkonzept von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP, Foto: pda) sei bei den Ländern auf große Akzeptanz gestoßen, sagte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) gestern bei einer Sonderkonferenz der Justizminister von Bund und Ländern

Magdeburg. Bei der nötigen Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher gibt es Fortschritte. Das neue Gesamtkonzept von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP, Foto: pda) sei bei den Ländern auf große Akzeptanz gestoßen, sagte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) gestern bei einer Sonderkonferenz der Justizminister von Bund und Ländern.Das Konzept sieht unter anderem vor, dass die Sicherungsverwahrung grundsätzlich bereits im Urteil - zumindest vorbehaltlich - angeordnet werden muss und die Maßnahme nur nach schwersten Sexual- und Gewaltdelikten möglich sein soll.

Die geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist aber weiterhin strittig: Eine Arbeitsgruppe der Länder soll bis zur nächsten Justizministerkonferenz im November prüfen, ob sie nicht doch möglich ist für Täter, bei denen sich die Gefährlichkeit erst in der Haft herausstellt. Kritiker führen aber rechtliche Bedenken an.

 Fast einig bei Sicherheitsverwahrung (von links): Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Beate Merk (CSU), bayerische Justiz-Staatsministerin, und Angela Kolb (SPD), Justizministerin Sachsen-Anhalts. Foto: Jens Wolf/dpa

Fast einig bei Sicherheitsverwahrung (von links): Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Beate Merk (CSU), bayerische Justiz-Staatsministerin, und Angela Kolb (SPD), Justizministerin Sachsen-Anhalts. Foto: Jens Wolf/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai erklärt, dass die Sicherungsverwahrung bis 2013 komplett neu zu regeln ist. Angesichts dieses Zeitdrucks forderten die Länder die Bundesjustizministerin zu einer schnellen Gesetzgebung auf. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte einen Gesetzentwurf für die zweite Oktober-Hälfte an. Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD), sagte, bis Juni 2012 müsse das Bundesgesetz stehen, damit die Länder die Beschlüsse umsetzen könnten. Auch sie erklärte, es gebe "in weiten Punkten Übereinstimmung" von Bund und Ländern. Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) kritisierte das Gesamtkonzept der Bundesministerin allerdings als lückenhaft. "Vor allem werden nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die Bevölkerung wirksam vor gefährlichen Straftätern mit einer psychischen Störung zu schützen", meinte sie. Bayerns Ressortchefin Merk sagte hingegen: "Die Bevölkerung bekommt die Sicherheit, die sie erwartet." dpa

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