Fahr-Tests für Ältere vorerst vom Tisch

Goslar/Saarbrücken · Ältere Autofahrer stellen nach Ansicht des Verkehrsgerichtstags „ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr“ dar. Verpflichtende Nachtests lehnen die Experten aber noch ab.

Für ältere Autofahrer wird es vorerst keine verbindlichen Fahreignungstests geben. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag, dessen Empfehlungen die Politik in der Regel folgt, sprach sich gestern gegen solche von Seniorenverbänden heftig kritisierte Pläne aus. Nach Erkenntnissen der Fachleute der Tagung gibt es zwar "Hinweise darauf, dass ältere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen". Diese müssten "in Eigenverantwortung" prüfen, ob ihre Fahreigenschaften eingeschränkt seien. Sollten freiwillige Checks aber nicht ausreichen, seien am ´Ende doch verpflichtende Tests einzuführen. Verkehrsgerichtstags-Präsident Kay Nehm (75) appellierte an die Senioren, ihre Defizite zu erkennen und im Zweifel etwa auf Nachtfahrten zu verzichten.

Die Forderungen des Verkehrsgerichtstags decken sich mit denen der Unfallforscher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Sie plädieren für freiwillige Testfahrten mit geschulten Begleitern, die Senioren vor allem jenseits von 75 Jahren eine Einschätzung ihrer Fahrtüchtigkeit geben - ohne diese an Dritte weiterzuleiten. Die Versicherer verweisen darauf, dass ältere Autofahrer drei von vier Unfällen, an denen sie beteiligt sind, selbst verursachen. Verpflichtende Fahrtests für Senioren hatte diese Woche der Vorsitzende des saarländischen Seniorenbeirats, Gerhard Balles, abgelehnt. "Dass ich - und alle Senioren - eine potenzielle Gefahr für den Straßenverkehr darstelle, empfinde ich als hochgradige Diskriminierung", sagte er der SZ. Zurückgehende Reaktionsfähigkeit bedinge nicht automatisch, dass man zur Gefahr im Straßenverkehr werde.

Für eine Verschärfung sprach sich der Verkehrsgerichtstag aber beim Thema Smartphones am Steuer aus. Hier werde die Gefahr unterschätzt. Autofahrer , die innerhalb eines Jahres wiederholt wegen der Benutzung während der Fahrt auffielen, sollten mit einem Regelfahrverbot oder der Teilnahme an einem Verkehrsunterricht belegt werden, erklärte der zuständige Arbeitskreis gestern in seinen Abschlussempfehlungen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort