Ex-Sicherungsverwahrte haben Anspruch auf Entschädigung

Karlsruhe. Ehemalige Sicherungsverwahrte haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie zu lange eingesperrt waren. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe gestern im bundesweit ersten Entschädigungsprozess dieser Art. Die Richter sprachen vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49 000 und 73 000 Euro zu

Karlsruhe. Ehemalige Sicherungsverwahrte haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie zu lange eingesperrt waren. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe gestern im bundesweit ersten Entschädigungsprozess dieser Art. Die Richter sprachen vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49 000 und 73 000 Euro zu. Zahlen muss im konkreten Fall das Land Baden-Württemberg (Az. 12 U 60/12 u.a.).Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte 2009 die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt. Nach unterschiedlichen Erhebungen sind bundesweit zwischen 80 und 100 Straftäter betroffen. Allein gegen den Bund laufen elf Entschädigungsklagen.

Die Kläger hatten unter anderem wegen Vergewaltigung - in einem Fall zudem wegen Mordversuchs - Haftstrafen bis zu 15 Jahren verbüßt. Danach saßen sie zehn Jahre in Sicherungsverwahrung, was zur Zeit ihrer Verurteilung das Maximum war. 1998 kam eine Gesetzesänderung: Die unbefristete Verwahrung wurde möglich. Statt entlassen zu werden, blieben die Männer weitere acht bis zwölf Jahre eingesperrt. Diese Verlängerung verstieß nach EGMR-Entscheidung gegen die Menschenrechtskonvention.dpa

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