EU will Schutzrechte der Bürger bei Ermittlung im Ausland stärken

Brüssel. Während ihrer Urlaubsreise wird die deutsche Familie in einem östlichen EU-Land in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Polizei verdächtigt den Vater, als Fahrer des Autos den Unfall verursacht zu haben, inhaftiert ihn und verhört den Mann stundenlang - ohne Anwalt. Erst Tage später kann erstmals ein Botschaftsangehöriger mit ihm sprechen

Brüssel. Während ihrer Urlaubsreise wird die deutsche Familie in einem östlichen EU-Land in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Polizei verdächtigt den Vater, als Fahrer des Autos den Unfall verursacht zu haben, inhaftiert ihn und verhört den Mann stundenlang - ohne Anwalt. Erst Tage später kann erstmals ein Botschaftsangehöriger mit ihm sprechen. Der Fall stammt aus den Akten der deutschen Behörden und ist zwei Jahre alt. Für Justizkommissarin Viviane Reding "inakzeptabel". "Das Recht auf ein faires Verfahren ist für das Vertrauen der Bürger in das Justizsystem unabdingbar", sagte die Kommissarin gestern, als sie ihr Paket für mehr Rechte von Beschuldigten vorstellte.Dazu gehört an erster Stelle ein Rechtsbeistand von der ersten Minute des Verfahrens an. Für vertrauliche Gespräche muss ausreichend Zeit gewährt werden, an Vernehmungen darf der Anwalt beteiligt sein. Außerdem soll jeder Beschuldigte die Möglichkeit haben, seine Familie und/oder seinen Arbeitgeber zu kontaktieren und mit der diplomatischen Vertretung seiner Heimat zu sprechen. Selbstverständlichkeiten, so sollte man meinen. Aber das ist keineswegs in der ganzen EU der Fall.

"Wir brauchen und wollen einen Mindeststandard an Verfahrensrechten setzen", sagte die Kommissarin, die damit die im Lissabonner Reformvertrag aufgeführten Rechte für EU-Bürger konkretisieren will. Auch die Charta der Menschenrechte, über die der Europarat in Straßburg wacht, sieht solche Rechte für Beschuldigte vor. Ob das Paket den Marsch durch den Rat der Justizminister und das EU-Parlament übersteht, ist offen. dr

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