EU-Richter stärken Klagerecht von Umweltverbänden

Luxemburg. Umweltverbände müssen im Interesse der Allgemeinheit gegen Projekte mit Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur vor Gericht ziehen können. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestern entschieden. Damit stärkte er den Verbänden den Rücken, deren Klagemöglichkeiten bislang stark eingeschränkt waren (Rechtssache C-115/09)

Luxemburg. Umweltverbände müssen im Interesse der Allgemeinheit gegen Projekte mit Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur vor Gericht ziehen können. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestern entschieden. Damit stärkte er den Verbänden den Rücken, deren Klagemöglichkeiten bislang stark eingeschränkt waren (Rechtssache C-115/09). Konkret ging es bei dem Urteil um ein geplantes Steinkohlekraftwerk im westfälischen Lünen. Die Luxemburger Richter urteilten, eine Nichtregierungsorganisation, die sich für den Umweltschutz einsetzt, dürfe ihre Bedenken vor Gericht geltend machen, "obwohl das nationale Verfahrensrecht dies nicht zulässt". Wenn ein Konflikt zwischen nationalem und Unionsrecht herrscht, gilt also EU-Recht. Nach den deutschen Bestimmungen müssten vor Gericht Beeinträchtigungen Einzelner - nicht "der Allgemeinheit" - geltend gemacht werden. Sonst wäre die Klage unzulässig. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort