EU-Kommission legt Regeln für Körperscanner an Flughäfen fest

Brüssel. Die EU-Kommission hat gestern Regeln für den Einsatz sogenannter Körperscanner an Flughäfen in der Europäischen Union festgelegt. Demnach ist es untersagt, von den Geräten angefertigte Aufnahmen zu speichern, aufzubewahren, zu kopieren oder zu drucken

 Die EU untersagt, von sogenannten Körperscannern an Flughäfen angefertigte Aufnahmen zu speichern, aufzubewahren und zu drucken. Foto: Angelika Warmuth/dpa

Die EU untersagt, von sogenannten Körperscannern an Flughäfen angefertigte Aufnahmen zu speichern, aufzubewahren und zu drucken. Foto: Angelika Warmuth/dpa

Brüssel. Die EU-Kommission hat gestern Regeln für den Einsatz sogenannter Körperscanner an Flughäfen in der Europäischen Union festgelegt. Demnach ist es untersagt, von den Geräten angefertigte Aufnahmen zu speichern, aufzubewahren, zu kopieren oder zu drucken. Das Sicherheitspersonal, das die Aufnahmen analysiert, muss sich außerdem in einem abgetrennten Raum befinden und darf keinen direkten Kontakt zu den Gescannten haben. Zudem haben Passagiere das Recht, eine Durchleuchtung bis auf die Haut durch Körperscanner abzulehnen und stattdessen alternative Kontrollmethoden zu verlangen. Zudem untersagte sie für EU-Gebiet die vor allem in den USA übliche Verwendung von Röntgenstrahlen wegen ihrer möglicherweise krebserregenden Wirkung. afp

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