EU-Generalanwalt kritisiert Abschiebehaft in Deutschland

Luxemburg · Die Abschiebehaft in Deutschland ist nach Ansicht des EU-Generalanwaltes Yves Bot in ihrer derzeitigen Form nicht mit europäischem Recht vereinbar. In einem Rechtsgutachten, das er am Mittwoch vorlegte, rügt Bot, dass derzeit neun der 16 deutschen Bundesländer Abschiebehäftlinge in gewöhnlichen Gefängnissen unterbringen.

Laut EU-Richtlinie seien die europäischen Länder verpflichtet, "Zwangsmaßnahmen von möglichst geringer Intensität einzusetzen" und ausreisepflichtige Migranten, wenn überhaupt, in speziellen Einrichtungen zu inhaftieren, unterstreicht Bot (Az: C-473/13, C-514/13, C-474/13).

Der Nachzug türkischer Ehegatten nach Deutschland könnte indessen erleichtert werden. Die Regelung, wonach Ehepartner vor einem Nachzug Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen, ist nach Ansicht des Generalanwalts Paolo Mengozzi, unzulässig.

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