EU-Ausländer bleiben von Landtagswahlen ausgeschlossen

Bremen · Ausländer aus EU-Staaten bleiben in Deutschland weiter von Landtagswahlen ausgeschlossen. Die Bremische Bürgerschaft ist gestern vor dem Verfassungsgericht des Landes mit dem Versuch gescheitert, das Wahlrecht auszuweiten.

Der Staatsgerichtshof bewertete ein entsprechendes Gesetz als nicht vereinbar mit der Landesverfassung. Begründung: Voraussetzung für das Wahlrecht sei die deutsche Staatsbürgerschaft. Damit können in Deutschland lebende EU-Bürger weiter nur an Kommunalwahlen teilnehmen. Hier gibt es eine Ausnahme, die auf EU-Recht basiert und 1992 in das Grundgesetz aufgenommen wurde (Az: St 1/13).

Das rot-grün regierte Bremen wollte als erstes Bundesland Ausländern aus EU-Staaten auch das Landtagswahlrecht zugestehen. Dies hätte Signalwirkung für andere Länder haben können.

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