Freiheitn nach Corona-Impfung EU arbeitet mit Hochdruck am „Grünen Zertifikat“

Brüssel · Dieses Mal will die EU es besser machen als bei der Corona-Warn-App, die EU-weit nie so richtig ans Laufen gebracht wurde: Im Eilverfahren treiben die Gesetzgeber im Gremium der Mitgliedstaaten sowie im Europa-Parlament die Arbeiten an dem „Grünen Zertifikat“ voran, das in diesem Sommer Geimpften, von einer Covid-Erkrankung Genesenen sowie Negativ-Getesteten mehr Freiheiten gewähren soll.

Schon im Juni soll ein IT-Portal zur Verfügung stehen, das die EU-Kommission gerade unter Hochdruck aufbaut und das die Mitgliedstaaten für eine Vernetzung der Daten und der Kontrollen der Angaben benötigen. Mitte Mai soll der Testbetrieb beginnen. Während ein Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene sonst Jahre dauern kann, wird bereits während der parlamentarischen Beratungen mit dem Aufbau der IT begonnen. Das Europa-Parlament wird bei seiner Sitzung am Mittwoch den Weg für das Dokument freimachen.

Das „Grüne Zertifikat“ soll mehr können als ein reiner Impfausweis. Der klassische gelbe Impfausweis mit dem Logo der Weltgesundheitsorganisation gilt als fälschungsanfällig. Das „Grüne Zertifikat“ dagegen soll fälschungssicher sein. Das soll ein QR-Code garantieren, der entweder auf Papier ausdruckbar ist oder auf dem Handy digital gespeichert werden kann. Über den QR-Code ist der Datenbank-Abgleich möglich. Bei dem Abgleich der Daten werden keine persönlichen Daten des Inhabers des Zertifikates übertragen.

Welche Freiheiten den Inhabern des Grünen Zertifikates zugestanden wird, das wird allein die Entscheidung der Mitgliedstaaten sein, die ihrerseits mit Hochdruck am Aufbau der Systeme arbeiten. Der Vorbehalt für die Mitgliedstaaten gilt auch deswegen als sinnvoll, weil die Lockerung der Maßnahmen für Geimpfte und Genesene sowie Getestete immer auch von der Entwicklung des Infektionsgeschehens vor Ort abhänge.

Klar ist, dass das neue Dokument bei Geimpften Auskunft geben wird, wann die Impfung stattgefunden hat und welcher Impfstoff zum Einsatz kam. Lediglich Impfstoffe, die durch die Europäische Medikamenten-Agentur (Ema) europaweit zugelassen sind, kommen dafür in Frage. Auch Menschen, die an Covid-19 erkrankt waren und nachweislich genesen sind, sollen in den Genuss von Freiheiten kommen. Der Gesundheitsexperte im Europa-Parlament, Peter Liese (CDU), hält das Konzept für richtig: Stand der Wissenschaft sei, dass „jemand, der die Krankheit durchgemacht hat, zumindest für eine gewisse Zeit ähnlich geschützt ist wie ein Geimpfter und auch nur ein sehr niedriges Risiko hat, die Krankheit weiterzuverbreiten.“ Für das Genesungszertifikat wird man Antikörper gegen die Covid-19-Erkrankung nachweisen müssen. Die Kommission hatte zunächst vorgeschlagen, dass dafür bereits ein positiver Antigen-Schnelltest ausreiche. Diesen Vorschlag werden aber Parlament und Mitgliedstaaten ausbremsen. Sie bestehen darauf, dass ein hochwertiger Antigentest zum Einsatz kommt. Noch geklärt werden muss zudem die Frage: Was erlaubt man denjenigen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können?

Auf Schnelltests könne man sich nicht so sehr verlassen. Nur zwei Drittel der Testergebnisse seien sicher. Ein Drittel könne sowohl falsch positiv als auch falsch negativ sein. Wenn der Test bei einer Infektion nicht anschlage, sei vielfach die Infektion noch am Anfang und die Viruskonzentration zu gering, um Alarm zu schlagen. Liese ist aber optimistisch: „Mit dem Zertifikat wird es uns möglich sein, viele Bereiche des öffentlichen Lebens im Sommer wieder zu öffnen.“ Auch das Reisen werde wieder möglich sein, „ohne dass aus der Reisewelle eine Infektionswelle wird.“

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