Kritik an Plänen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Entwurf zu Kinderrechten greift laut Gutachten zu kurz

Berlin · Die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz erfüllen nach Einschätzung von Bundestagsexperten nicht die internationalen Vorgaben zur Besserstellung von Kindern.

Entwurf zu Kinderrechten greift laut Gutachten zu kurz
Foto: AP/Wong Maye-E

Der Vorschlag bleibe bezüglich der Beteiligungs- und Mitspracherechte der Kinder hinter den völkerrechtlichen Staatenverpflichtungen aus Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention zurück, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. In der UN-Kinderrechtskonvention hatten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vor 30 Jahren verpflichtet, Kindern bestimmte grundlegende Rechte zu garantieren. Die Staaten sagen darin außerdem zu, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist.

In Deutschland ist das nach Ansicht von Kinderschutzverbänden bisher rechtlich nicht ausreichend umgesetzt. Der Abgeordnete Norbert Müller von der Linken, der auch Mitglied der Kinderkommission des Bundestages ist, hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Es bestätige, was er bereits befürchtet habe, sagte Müller: „Der Vorschlag des Justizministeriums ist nicht geeignet, die Rechte von Kindern zu stärken.“ Auf dem wichtigen Feld von Mitbestimmung und Beteiligung bleibe er hinter völkerrechtlichen Standards zurück. Die Bundesregierung müsse dringend nacharbeiten. „In der jetzigen Form ist die Grundgesetzänderung für uns so nicht zustimmungsfähig.“

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Rechte von Kindern explizit im Grundgesetz zu verankern. Für die geplante Grundgesetzreform bräuchte die Koalition Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat und ist damit auf die Stimmen der Opposition angewiesen.

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