Entscheidung in Bremen Libanesischer Clan-Chef Miri steht erneut vor Abschiebung

Bremen/Berlin · Für Clan-Chef Ibrahim Miri dürften die Tage in Deutschland gezählt sein – zumindest wenn es nach der Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichtes geht.

Es lehnte am Freitag seinen Eilantrag ab und machte damit den Weg für die Abschiebung Miris frei. Es gebe keine „ernstlichen Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des negativen Asylbescheides vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), befand das Gericht. Der in Abschiebehaft sitzende Miri könnte nun wie bereits im Juli in sein Heimatland Libanon oder in ein anderes Land gebracht werden. Der mehrfach vorbestrafte Clan-Chef stellt aus Sicht des Gerichtes eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Im Libanon drohe ihm keine unmenschliche Behandlung. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) begrüßte die Entscheidung. „Das ist ein großer Erfolg für die Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaates.“ 

Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels. Erst im März kam er vorzeitig aus dem Gefängnis. Im Juli wurde er abgeschoben. Ende Oktober tauchte er dann in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen. Seitdem sitzt er in Abschiebehaft.

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