Entschädigung für überlange Prozesse

Berlin. Bei überlangen Gerichtsverfahren können Betroffene künftig eine Entschädigung einklagen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem bereits im Bundestag verabschiedeten Gesetz zu. Es sieht für jedes Jahr Verzögerung eine Entschädigungssumme von 1200 Euro vor. Dies gilt für immaterielle Schäden wie körperliche und seelische Belastungen

Berlin. Bei überlangen Gerichtsverfahren können Betroffene künftig eine Entschädigung einklagen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem bereits im Bundestag verabschiedeten Gesetz zu. Es sieht für jedes Jahr Verzögerung eine Entschädigungssumme von 1200 Euro vor. Dies gilt für immaterielle Schäden wie körperliche und seelische Belastungen. Zudem sei eine "angemessene Entschädigung" für materielle Nachteile vorgesehen, teilte das Bundesjustizministerium mit. Wie lange ein Prozess dauern darf, wird in dem Gesetz allerdings nicht konkret geregelt. Voraussetzung für eine Entschädigungsklage ist zudem, dass der Betroffene die Verfahrensdauer zuvor beim jeweiligen Gericht offiziell gerügt hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verlangt seit Jahren von der Bundesrepublik einen besseren Schutz vor überlangen Verfahren. Insgesamt waren 125 Verfahren wegen des Themas anhängig.Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete das Gesetz am Freitag als "Durchbruch für den Rechtsschutz in Deutschland". dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort