Entschädigung für Lehrerin mit Kopftuch

Berlin · Das Land Berlin muss einer muslimischen Lehramtsbewerberin 8680 Euro Entschädigung zahlen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht eingestellt wurde. Das hat das Landesarbeitsgericht gestern in zweiter Instanz entschieden. Die Bewerbung der Frau als Grundschullehrerin war im Frühjahr 2015 mit Verweis auf ihre religiöse Kopfbedeckung abgelehnt worden. Die Behörden hatten sich dabei auf das Berliner Neutralitätsgesetz berufen, das religiöse Symbole bei Lehrkräften an staatlichen Schulen in bestimmten Fällen verbietet. Dagegen hatte die Frau geklagt. Sie sei wegen ihres islamischen Kopftuchs benachteiligt worden, urteilte das Gericht nun. Weil von der jungen Frau "keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens" ausgegangen sei, sei ihre Benachteiligung unzulässig gewesen.

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