5981 Euro Berlin muss Lehrerin mit Kopftuch entschädigen
Berlin · Das Land Berlin muss einer wegen ihres muslimischen Kopftuches abgelehnten Lehramtsbewerberin eine Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sprach gestern in einer Berufungsverhandlung der studierten Informatikerin, die als Quereinsteigerin in den Schuldienst wechseln wollte, eineinhalb Monatsgehälter zu, das sind 5981 Euro.
27.11.2018
, 20:32 Uhr
In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht im Mai noch zugunsten des Landes entschieden und die Klage der Frau unter Hinweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz abgewiesen.