Engmaschiges Hilfe-Netz für die Kinder

Berlin. Um Kindstötungen und Misshandlungen wirksamer zu verhindern, wollen die Kommunen ihre Zusammenarbeit verstärken. In 50 Modellkommunen in ganz Deutschland sollen die häufigsten Fehler beim Schutz von Kindern und Jugendlichen systematisch untersucht werden

Berlin. Um Kindstötungen und Misshandlungen wirksamer zu verhindern, wollen die Kommunen ihre Zusammenarbeit verstärken. In 50 Modellkommunen in ganz Deutschland sollen die häufigsten Fehler beim Schutz von Kindern und Jugendlichen systematisch untersucht werden.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU, Foto: dpa) sagte, meist werde das Mehraugenprinzip nicht beachtet, die Kinder würden nur nach Aktenlage beurteilt und Informationen über die Familien in den Jugendämtern nicht ausreichend weitergegeben. Das Gesetz zum besseren Kinder- und Jugendschutz werde noch in diesem Jahr verabschiedet, sagte die Ministerin gestern in Berlin. Sie sprach sich außerdem dafür aus, den Besuch von Hebammen in Problemfamilien staatlich zu fördern.

Bis Ende 2010 soll mit Hilfe der Modellkommunen eine Vorlage erarbeitet werden, die allen Städten Hinweise zur Verbesserung ihrer Abläufe liefert. Aus dem neuen Nationalen Zentrum für Frühe Hilfen (NZFH) sollen Spezialisten in Kommunen mit Problemen auf diesem Gebiet geschickt werden. Das Zentrum soll außerdem Informationen zu Missbrauchsfällen sammeln und bundesweit zur Verfügung stellen.

Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) sagte, der Freistaat unterstütze die Kommunen seit diesem Jahr mit dem Förderprogramm "Koordinierende Kinderschutzstellen". Bei den Jugendämtern sollen Netzwerke aus allen wichtigen Berufsgruppen aufgebaut werden. Sie sollen ihre Zugänge in problematische Familien verknüpfen - "damit kein Signal verloren geht".

Laut Kriminalstatistik sterben in Deutschland pro Jahr zwischen 80 und 120 Kinder im Alter bis zu fünf Jahren durch die Hand ihrer Eltern oder ganz naher Bezugspersonen. Mit dem neuen Kinderschutzgesetz sollen Jugendämter künftig persönlich ein Kind in Augenschein nehmen, wenn Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen. Sie dürfen sich nicht mehr allein mit Stellungnahmen von Eltern begnügen. Der Hausbesuch wird als "verbindlicher Standard für den Regelfall" gesetzlich festgeschrieben.

Beim Umzug der Familie sollen die Jugendämter über Landesgrenzen hinweg Informationen über gefährdete Kinder und Problemfamilien austauschen. Außerdem soll die Schweigepflicht von Ärzten gelockert werden, wenn es Anzeichen von Gewalt oder Verwahrlosung gibt. dpa

Meinung

Hintergrund

Die Bundesregierung macht ernst mit dem Kampf gegen die Kinderpornografie im Internet. Das Bundeskabinett will heute dazu Eckpunkte beschließen, damit ein Gesetzgebungsverfahren schnell in Gang gebracht werden kann. ddp

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort