Eltern haften nicht für Telefon-Einkauf ihrer Kinder

Karlsruhe · Wenn Kinder hinter dem Rücken der Eltern über teure 0900er-Telefonnummern einkaufen, müssen diese nicht die Rechnung bezahlen. Wenn sie als Anschlussinhaber die Zahlung nicht autorisiert haben, haftet der Dienstleister - so urteilte gestern der Bundesgerichtshof. Eine Mutter muss deshalb ihre Rechnung über 1250 Euro nicht begleichen. Ihr Sohn hatte bei einem kostenlosen PC-Spiel über eine 0900er-Nummer Extras gekauft .

Internet

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort