Eheleute sollen mehr füreinander regeln dürfen

Berlin · Eheleute sollen künftig automatisch als Betreuer eingesetzt werden, wenn der Partner schwer verunglückt oder psychisch erkrankt. Das sehen Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hervor, die auf eine Initiative des Bundesrats zurückgehen und gestern vom Bundeskabinett gebilligt wurden. Künftig sollen Verheiratete berechtigt sein, für ihren Partner Entscheidungen über Untersuchungen, Behandlungen und Operationen zu treffen, "wenn der andere Ehegatte aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung diese Angelegenheiten nicht besorgen kann". Ausgeschlossen sind Fälle, in denen die Eheleute getrennt leben oder der Partner jemand anderen bevollmächtigt hat. Nach bisheriger Rechtslage ist auch bei Ehepartnern eine schriftliche Vollmacht erforderlich, um über Operationen entscheiden oder Einblick in die Krankenakte nehmen zu können. Die geplante Neuregelung soll auch für eingetragene Lebenspartner gelten.

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