Dunkelhäutiges Paar als Mieter abgelehnt: Schadenersatz

Köln. Das Oberlandesgericht Köln hat einem dunkelhäutigen Paar Schadenersatz zugesprochen, das bei der Wohnungssuche wegen seiner Hautfarbe als Mieter ablehnt und zugleich als "Neger" diskriminiert worden war

Köln. Das Oberlandesgericht Köln hat einem dunkelhäutigen Paar Schadenersatz zugesprochen, das bei der Wohnungssuche wegen seiner Hautfarbe als Mieter ablehnt und zugleich als "Neger" diskriminiert worden war. Nach Gerichtsangaben hatte das afrikanische Paar eine Wohnung in Aachen besichtigen wollen und war von der Hausmeisterin mit den Worten abgewiesen worden, die Wohnung werde nicht an "Neger...äh, Schwarzafrikaner oder Türken" vermietet. Mit dieser Äußerung und der Verweigerung der Besichtigung habe die Hausmeisterin Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht des Paares verletzt. (Az. 24 U 51/09). afp

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