Dudweiler Todesschütze muss nicht in Haft
Saarbrücken · Ein 44-jähriger Mann, der im März seine frühere Ärztin in Dudweiler erschossen hat, muss auf Dauer in die geschlossene forensische Psychiatrie. Das entschied gestern das Landgericht Saarbrücken . Es stufte den psychisch kranken Mann als gefährlich für die Allgemeinheit ein.
16.09.2015
, 00:00 Uhr
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