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Drittes Entlastungspaket: Das sind die Maßnahmen

Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro. Studierende sowie Fachschüler bekommen eine Einmalzahlung von 200 Euro. Auf etwa 2 Millionen Euro wird das Wohngeld zum 1. Januar 2023 reformiert und von derzeit 640.000 Personen ausgeweitet. Vom 1.09 bis 31.12. 2022 erhalten Wohngeldempfänger einen zweiten Heizkostenzuschuss von 415 Euro im Ein-Personen-Haushalt. 540 Euro bekommen zwei Personen, für jede weitere wird zusätzliche 100 Euro gezahlt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird zum 1. Januar 2023 umgewandelt in ein Bürgergeld, das rund 50 Euro höher ausfällt als die bisherigen monatlichen Zahlungen. Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind um jeweils 18 Euro monatlich angehoben. Für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll die volle Höhe der Sozialbeiträge ab 2023 erst ab einem monatlichen Einkommen ab 2000 Euro greifen. Mehr dazu im Video.

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