Drei Jahre Haft wegen Werbung für Al Qaida im Internet

Celle. Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass bereits das Werben von Mitgliedern und Unterstützern für eine terroristische Vereinigung im Internet strafbar ist

Celle. Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass bereits das Werben von Mitgliedern und Unterstützern für eine terroristische Vereinigung im Internet strafbar ist. Das Oberlandesgericht Celle verurteilte gestern einen 37-jährigen Iraker zu drei Jahren Haft, weil er sich mit zahllosen Aktivitäten in Chatrooms "als Multiplikator in den Dienst von Al Qaida gestellt hat". Der Vorsitzende Richter Wolfgang Siolek bezeichnete das Urteil "als warnendes Signal" für mögliche Nachahmer. Während die Bundesanwaltschaft den Richterspruch als "wegweisend" begrüßte, kündigte die Verteidigung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls Revision an. Laut Siolek ergab die Beweisaufnahme in 22 Fällen, dass der Angeklagte Ibrahim R. vom niedersächsischen Georgsmarienhütte aus Reden von Al-Qaida-Chef Osama bin Laden mit Linkhinweisen ins Netz stellte. afp

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