Die Tonlage der Regierung verändert sich

Berlin · Merkel, Altmaier, de Maizière, Gabriel, jetzt auch Nahles: Die schwarz-rote Bundesregierung wählt in der Flüchtlingspolitik neue Töne. Es geht um Pflichten und um Sanktionen.

In der Flüchtlingspolitik werden die Töne der Bundesregierung zunehmend rauer. Kanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtsminister Peter Altmaier und Innenminister Thomas de Maizière (alle CDU ) ließen zuletzt angesichts des rasanten Flüchtlingsandrangs Grenzen der "Willkommenskultur" erkennen. Dem hat sich jetzt auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD ) mit einem Vorstoß für ein Integrationsfördergesetz mit der Androhung von Leistungskürzungen angeschlossen. "Wer einen Neustart in Deutschland will, der muss sein ganzes Können, seine Arbeitskraft und sein eigenes Vermögen einbringen", sagte Nahles gestern in Berlin . "Wer sich nicht integrieren will, dem werden wir auch die Leistungen kürzen." Ihr Ministerium werde Vorschläge erarbeiten, inwiefern das Asylbewerberleistungsgesetz geändert werden müsse, so Nahles. Die "Logik des Förderns und Forderns", wie sie bereits bei den Hartz-IV-Regelungen bestehe, müsse auch hier gelten. "Wer Hilfe benötigt, bekommt sie. Aber es gibt keinen Anspruch auf leistungslose Unterstützung."

Angesichts vieler Flüchtlinge aus Afghanistan will de Maizière Asylbewerber von dort verstärkt in ihre Heimat zurückschicken. Es könne nicht sein, dass die afghanische Bevölkerung und gerade die jungen Leute ihr Land verließen, um in Deutschland eine wirtschaftlich bessere Zukunft zu suchen, sagte der Minister gestern in Kabul. Derweil hatte Kanzleramtsminister Altmaier am Wochenende verkündet, die Regierung wolle straffällig gewordene Flüchtlinge in Drittstaaten abschieben, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsländer nicht möglich sei.

Der Landesflüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern kritisierte indes die Aufforderung von Kanzlerin Merkel an Flüchtlinge, nach einem Ende des Krieges in Syrien und dem Irak in ihre Heimat zurückzukehren. Merkel hatte gesagt: "Nahezu keiner der zu uns Kommenden bekommt einen Asylanspruch", sondern nur ein auf drei Jahre befristetes Bleiberecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

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