Die Koalition kann "durchregieren"

Hamburg. Union und FDP können künftig "durchregieren". Nach einer Zitterpartie in Schleswig-Holstein steht fest, dass Schwarz-Gelb auch im Bundesrat eine Mehrheit hat. Dies erleichtert der künftigen Koalition das Regieren. Dagegen war die große Koalition zuletzt auf Kompromisse mit der Länderkammer angewiesen. Die nächsten Landtagswahlen finden erst am 9

Hamburg. Union und FDP können künftig "durchregieren". Nach einer Zitterpartie in Schleswig-Holstein steht fest, dass Schwarz-Gelb auch im Bundesrat eine Mehrheit hat. Dies erleichtert der künftigen Koalition das Regieren. Dagegen war die große Koalition zuletzt auf Kompromisse mit der Länderkammer angewiesen. Die nächsten Landtagswahlen finden erst am 9. Mai 2010 in Nordrhein-Westfalen statt. Dort regiert ebenfalls Schwarz-Gelb. Auch 2005 konnte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zu Beginn der großen Koalition auf eine Bundesratsmehrheit zählen. Damals hatten Union und SPD eine knappe Mehrheit von 36 zu 33 Stimmen, bis zur Bildung des rot-grünen Senats im Juni 2007 in Bremen gab es mit 47 Stimmen sogar eine Zweidrittel-Mehrheit für Schwarz-Rot. Anschließend bröckelte die Mehrheit, mit der Hessen-Wahl im Januar 2009 und der Bildung einer CDU/FDP-Koalition war es vorbei mit der Mehrheit in der Länderkammer. Nun ist Merkel zum Beginn ihrer zweiten Amtszeit erneut in einer komfortablen Situation. 37 der insgesamt 69 Stimmen im Bundesrat kommen aus sieben Ländern mit Koalitionen von Union und FDP. Das sind zwei Stimmen mehr als nötig. Die Unions/FDP-Regierungen von Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben je 6 Stimmen. Auf Hessen entfallen 5, auf Sachsen und Schleswig-Holstein je 4. Damit hat es Merkel künftig wesentlich leichter als ihr CDU-Vorgänger Helmut Kohl in den 90er Jahren. Damals sahen sich Union und FDP 1994 nach ihrem letzten Wahlsieg einer wenig kompromissbereiten Mehrheit der SPD im Bundesrat gegenüber. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mit - viele Gesetze können nicht ohne Zustimmung der Länderkammer auf den Weg gebracht werden. dpa

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