Die Entscheidung istnicht zu kritisieren

JustizDie Entscheidung istnicht zu kritisierenZu "BGH verfügt Freilassung eines Schwerverbrechers im Saarland" (SZ vom 18. Mai) Die Tatsache, dass ein derart gefährlicher Gewalttäter in die Freiheit entlassen wurde, erzeugt tiefstes Unbehagen

JustizDie Entscheidung istnicht zu kritisierenZu "BGH verfügt Freilassung eines Schwerverbrechers im Saarland" (SZ vom 18. Mai) Die Tatsache, dass ein derart gefährlicher Gewalttäter in die Freiheit entlassen wurde, erzeugt tiefstes Unbehagen. Dennoch ist die Entscheidung des BGH, die ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsetzt, nicht zu kritisieren, folgt sie doch lediglich dem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass eine Tat keine Sanktion nach sich ziehen darf, die über das Strafmaß hinausgeht, das in einem abgeschlossenen Strafverfahren festgesetzt wurde. Allerdings muss die Frage erlaubt sein, warum das damals zuständige Strafgericht nicht bereits im Urteil eine sich an die Haftstrafe anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet hat, vorausgesetzt, der Täter war bereits damals als nicht therapiefähig begutachtet worden. Hans W. Recktenwald, Homburg

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort