Die Angst vor dem Präzedenzfall

Beim ersten Besuch von Griechenlands Premier Alexis Tsipras dürften auch die Reparationsforderungen eine Rolle spielen. Athen fordert Milliarden von Deutschland wegen Altlasten des Zweiten Weltkrieges. Zu Recht?

Pro: Es fehlt bisher ein Friedensvertrag, der das Thema Reparationen abschließend regelt. Im Londoner Schuldenabkommen war 1953 eine Vertagung der Frage bis zu einem Friedensvertrag beschlossen worden. Im 2+4-Vertrag (BRD, DDR - Sowjetunion, USA, Großbritannien, Frankreich) wurde 1990 dann zwar "die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" vereinbart. Es war aber eben kein Friedensvertrag in dem Sinne, dass auch die Reparationsfrage gelöst wurde.

Stattdessen wurde das Thema Reparationen für abgeschlossen erklärt. Im November 1990 wurde auch von Griechenland der 2+4-Vertrag zur Kenntnis genommen. 1995 betonte Athen dann: "Griechenland hat nicht auf seine Ansprüche auf Entschädigungen und Reparationen für während des Zweiten Weltkriegs erlittene Schäden verzichtet." Zudem gibt es den Streit um einen von der deutschen Besatzungsmacht aufgezwungenen Kredit - zusammen mit Besatzungskosten summierte sich der Betrag bis Kriegsende angeblich auf 476 Millionen Reichsmark. Athen will hierfür elf Milliarden Euro. Der Münchener Historiker Hans-Günter Hockerts sieht hier die größten Chancen auf Entschädigungsansprüche.

Kontra: In Sachen Anleihe und Besatzungskosten ist nach dem im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes lagernden Dokument "Wirtschaftsverwaltung in Griechenland unter deutscher Besatzung während des Zweiten Weltkriegs 1941-1944" schon die Summe von 476 Millionen Reichsmark sehr umstritten. Ebenso, ob Besatzungskosten zurückgezahlt werden müssen und ob die Zwangsanleihe eine Reparationsforderung oder aber einen Kredit darstellt. Völkerrechtler raten zu einer Klärung durch den Internationalen Gerichtshof.

Die Bundesregierung verneint kategorisch alle Ansprüche, sonst droht ihr eine Welle von Forderungen anderer Staaten. Zudem wurden nach der Vertagung im Londoner Schuldenabkommen von 1953 zur Befriedung der Frage bilaterale Entschädigungsabkommen geschlossen. Griechenland erhielt 1960 115 Millionen D-Mark, dabei ging es aber nicht um Kriegsreparationen, sondern um die Entschädigung von Opfern. Und über die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" erhielten laut Hockerts 2000 ehemalige griechische Zwangsarbeiter eine Zahlung.

Juristen meinen, Griechenland hätte zur Wahrung seiner Erfolgschancen den Protest nicht erst 1995, sondern unmittelbar 1990 geltend machen müssen. Ferner hat Athen 1953 und 1960 eigentlich anerkannt, dass neue Reparationsforderungen nur aktuell werden können bei einer multilateral gebündelten Abschlussregelung. "Eine solche gab es aber nicht und wird es auch nicht geben", betont Hockerts. Zudem ist unklar, wie die Höhe von Reparationen zu bemessen wäre. Unter dem Strich gibt es also viele Fragezeichen - und damit sehr ungewisse Erfolgsaussichten.

Ein Ausweg: Eine Befriedung könnte etwa eine Stärkung des deutsch-griechischen Zukunftsfonds bringen, der zur Aufarbeitung der Kriegsereignisse bisher nur mit einer Million Euro im Jahr ausgestattet ist. Oder die Gründung einer gemeinsamen Stiftung. So würde Berlin am Ende keine Ansprüche anerkennen, aber ein Zeichen setzen.

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