Demonstrationsverbote bei Atom-Transporten beschäftigen Karlsruhe
Karlsruhe. Die weiträumigen Demonstrationsverbote bei den Atommüll-Transporten nach Gorleben beschäftigen das Bundesverfassungsgericht. Eine Rechtsanwältin habe für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, teilten die Atomkraftgegner gestern mit. Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts sagte, die Beschwerde sei am 17. November eingegangen
Karlsruhe. Die weiträumigen Demonstrationsverbote bei den Atommüll-Transporten nach Gorleben beschäftigen das Bundesverfassungsgericht. Eine Rechtsanwältin habe für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, teilten die Atomkraftgegner gestern mit. Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts sagte, die Beschwerde sei am 17. November eingegangen. Dabei geht es um ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Dieses hatte im Mai eine Klage der Bürgerinitiative gegen ein Demonstrationsverbot im Jahr 2004 zurückgewiesen. ddp