„Das Foto hat mein Leben verändert“

Würzburg · Ein Flüchtling wird als Terrorist verleumdet. Facebook sperrt die Beiträge – doch zig Nutzer haben sie schon geteilt. Jetzt ist der Fall um Fake News vor Gericht.

 Anas M. mit seinem Anwalt Chan-jo Jun vor Gericht. Foto: Hildenbrand/dpa

Anas M. mit seinem Anwalt Chan-jo Jun vor Gericht. Foto: Hildenbrand/dpa

Foto: Hildenbrand/dpa

() Eine Entscheidung in dem mit viel Medieninteresse bedachten Prozess zwischen einem syrischen Flüchtling und Facebook blieb zwar aus - aber zwischen den Anwälten der beiden Seiten ging es hoch her. Eine "Wundermaschine" bräuchte es, um wie vom Kläger gefordert festzustellen, ob auch andere Nutzer eine verunglimpfende Fotomontage mit dem Flüchtling Anas M. hochgeladen hätten, argumentierte Facebook-Anwalt Martin Munz. "Die gibt es noch nicht." Das sei "Unsinn", hielt dem Chan-jo Jun entgegen, der Anwalt des Flüchtlings. "Wer Urheberrechtsverletzungen aus einem Video live ermitteln kann, ist auch in der Lage, ein identisches Bild zu erkennen." Jun bezog sich damit auf Facebooks Maßnahmen gegen Urheberrechtsverstöße.

Das Würzburger Landgericht vertagte gestern eine Entscheidung darüber, ob Facebook selbst nach einmal gemeldeten hetzenden Fotomontagen suchen und diese löschen muss. Die Richter wollten abwarten, ob die Parteien vielleicht doch noch einen Vergleich schließen.

Der 19-Jährige Anas M. hatte eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk beantragt, weil Unbekannte ein Selfie, das er 2015 mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert und den Anschein erweckt hatten, er sei ein gesuchter Terrorist. Die Posts wurden hundertfach geteilt. Bereits vor Prozessbeginn hatte Facebook die Ursprungsbeiträge in Deutschland gesperrt.

Ein Vergleich könnte sein, dass Facebook sich verpflichtet, die verleumdenden Bilder von Anas M. europaweit zu löschen und auch mit allen künftig von ihm gemeldeten Bildern so zu verfahren. Er werde mit seinen Mandanten besprechen, ob man sich darauf einigen könne, sagte Facebook-Anwalt Munz. "Ich halte das für möglich." Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, will das Gericht am 7. März seine Entscheidung verkünden.

Ziel von Anas M. ist darüber hinaus aber, dass Facebook nach Duplikaten der verleumdenden Fotomontagen suchen muss, auch wenn der Ursprungsbeitrag gemeldet und gelöscht wurde. "Uns geht es darum, dass die Hetze, die Verleumdungen gegen Anas M. aufhören und dabei reicht es nicht aus, dass ein oder zwei Bilder gelöscht werden", sagte sein Anwalt Jun. Von den Facebook-Anwälten wollte er wissen, weshalb der US-Konzern bislang daran festhalte, die Bilder nur zu blocken, statt sie zu löschen. Mit einer weltweiten Löschung von Inhalten sei der Konzern sehr vorsichtig, erwiderte Munz. Denn was nach deutschem oder EU-Recht nicht erlaubt sei, sei anderswo vielleicht in Ordnung.

Vorerst bleiben die Fake News, die Anas M. belasten, also zum Teil online. "Das Foto hat mein Leben verändert", sagte er in Würzburg. In der Schule werde über ihn gelacht, viele Menschen redeten schlecht über ihn. "Facebook macht unsere Welt kaputt, jede Person schreibt etwas, und die Leute glauben das."

Fake News in sozialen Netzwerken, also bewusst falsche Nachrichten, die Stimmung in eine bestimmte Richtung erzeugen sollen, verbreiteten sich zuletzt unter anderem im US-Präsidentschaftswahlkampf. Mit der politischen Debatte hat der Würzburger Prozess aber nur insofern zu tun, als dass Anas M. durch Fake News verleumdet wurde. Seine Persönlichkeitsrechte in dieser Form zu verletzen, ist aber bereits nach aktueller Rechtslage verboten - online wie offline.

"Es ist das Problem, dass der eigentliche Verursacher nicht aufzufinden ist", sagte der Vorsitzende Richter und bezog sich darauf, dass der eigentliche Verfasser der verleumdenden Fotomontage unbekannt ist. "Und ich erlaube mir die Anmerkung - wenn das möglich wäre, dann wäre mit dem ganzen Zauber hier ja Schluss." Ähnlich argumentierte auch ein weiterer Anwalt Facebooks: "Es ist kein Inhalt, den Facebook hergestellt oder auch nur angefasst hat". Dass Facebook an Anas M. Schmerzensgeld zahlt, sei deshalb ausgeschlossen.

Zum Thema:

Ein Anwalt gegen Facebook Der Würzburger Prozess ist bereits seine dritte Initiative gegen den Internet-Riesen: Chan-jo Jun (42), Fachanwalt für IT-Recht aus Niedersachsen, klagte schon öfter gegen Facebook. Ein erstes Strafverfahren wegen Beihilfe zur Volksverhetzung gegen mehrere Manager des Netzwerks stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg ein. Eine zweite Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg ist noch anhängig.

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